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Die LOTTO Thüringen Skisport-HALLE Oberhof ist eine Sportstätte des
„Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum (ZV TWZ)“ und steht den Gästen sowohl zum aktiven, als auch rein informativen Besuch zur Verfügung. Die Hallen- und Nutzungsordnung dient dazu, die dafür notwendige Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Skisport-HALLE zu gewährleisten.
Die Hallen- und Nutzungsordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb eines Tickets (Zutrittsberechtigung) erkennt jeder Gast die Hallen- und Nutzungsordnung als rechtsverbindlich an. Das Personal der Skisport-HALLE oder deren Beauftragte üben das Hausrecht aus, den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Gäste, die gegen die Hallen- und Nutzungsordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden.
Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht rückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch den ZV TWZ oder deren Beauftragten ausgesprochen werden. Im Schneebereich der Skisport-HALLE gelten zusätzliche Bestimmungen und spezielle Vorschriften, die den Aushängen zu entnehmen sind.
Der Zutritt zur Skisport-HALLE ist Gästen gegen Zahlung des jeweiligen Eintrittspreises gestattet. Gästen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen oder aber sich körperlich nicht in einem Zustand befinden, der eine ordnungsgemäße Nutzung erwarten läßt, kann der Zutritt durch das Personal zu Teil- oder
Gesamtbereichen der Skisport-HALLE verweigert werden. Der Gast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung sein. Das Personal der Skisport-HALLE ist berechtigt, die Rechtmäßigkeit des Erwerbsermäßigter Eintrittskarten mittels Stichproben zu überprüfen. Entsprechend sind geeignete Nachweisdokumente auf Verlangen vorzuzeigen. Die Gäste sind verpflichtet, die Zutrittsberechtigung stets bei sich zu tragen. Jeder Gast des Schneebereiches muss das dort bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten. Kinder unter 14 Jahren erhalten nur Zutritt bei Anwesenheit einer aufsichtsberechtigten erwachsenen Person.
Im Schneebereich ist neben der Beachtung üblicher Vorsichtsmaßregeln (erhöhte Rutschgefahr, Einhaltung von Loipenregeln und Fahrtrichtungsvorgaben, gegenseitige Rücksichtnahme) das Tragen einer wintersportlichen Bekleidung Pflicht (-4°C). Mit Ausnahme von Veranstaltungen darf der Schneebereich nur mit Langlauf-Skiern genutzt werden. Die Nutzung von abweichenden Sportgeräten, ist nur nach vorheriger Freigabe des Personal zulässig.
Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang an / in der Skisport-HALLE sowie auf der Homepage bekannt gegeben und sind Bestandteil der Hallen- und Nutzungsordnung. Erworbene Zutrittsberechtigungen können grundsätzlich nicht zurückgegeben und erstattet werden. Das 1,5-Stunden-Tickets ist bei Erwerb am Kassenautomat tagesgebunden, bei Erwerb über den Webshop innerhalb von 60 Tagen nach Kauf gültig.
Bei Einschränkungen und zwangsläufigen Schließungen der Skisport-HALLE wegen technischer Störungen, Wartungsarbeiten sowie Versorgungsausfällen besteht nur dann ein Rückerstattungsanspruch auf das Eintrittsgeld, wenn diese ursächlich durch den Eigentümer/Betreiber verursacht sind und eine Nutzungsverschiebung dem Gast nicht zugemutet werden kann. Bei Eintritt höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Der Betreiber hält sich die zeitweise Einschränkung von Abschnitten des Schneebereiches und Räumlichkeiten, sowie kurzfristigen Einschränkungen/Verschiebungen der Öffnungszeiten z.B. zur Durchführung leistungssportlicher Veranstaltungen vor. Hierzu erfolgt rechtzeitig die Information per Aushang an der Skihalle und auf der Homepage. In diesem Fall besteht nur ein Rückerstattungsanspruch auf das Eintrittsgeld, wenn eine Nutzungsverschiebung dem Gast nicht zugemutet werden kann.
Die Kapazität des Schneebereiches und/oder des Besucherbalkons ist begrenzt. In Zeiträumen hoher Frequentierung muss der Zugang zeitweise gesperrt werden. Die Gäste werden über eine Anzeige vor Ort über eine kritische Belegung informiert.
Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei Betreten des Haupteingangs mit dem Ticket in das Zeitmesssystem einzuloggen und sich bei Verlassen des Haupteingangs wieder auszuloggen. Darüber hinaus wird empfohlen, dass sich der Nutzer beim Verlassen des Gebäudes am Terminal (Ausgang) über das bestehende Zeitguthaben informiert. Bei Nichtbeachten der vorbezeichneten Vorgehensweise sind sämtliche Reklamationsansprüche des Nutzers wegen etwaiger Zeitdifferenzen ausgeschlossen. Die Nutzungszeit des Schneebereiches der Skisport-HALLE endet 15 Minuten vor der Schließzeit.
Im gesamten Objekt ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten, es gilt ein allgemeines Rauchverbot. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur im Aufenthaltsbereich am Besuchereingang gestattet. Die Sanitär- und Umkleidebereiche stehen den Gästen entsprechend der Zutrittsberechtigung zur Verfügung.
Die Garderobenschränke sind zu verschließen und auf sicheren Verschluss zu kontrollieren.Das Personal ist angehalten und verpflichtet, aus Sicherheitsgründen temporär Kontrollen durchzuführen und generell nach Ende der Öffnungszeit verschlossene Garderobenschränke zu öffnen. Gefundene Gegenstände werden als Fundsache behandelt.
Die Benutzung aller Einrichtungen der Skisport-HALLE erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Skisport-HALLE samt ihren Einrichtungen in einem verkehrs- und nutzungssicheren Zustand zu halten. Für Auswirkungen höherer Gewalt, Unfall und Mängeln, die auch bei Einhalten der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Der Betreiber oder sein Beauftragter haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld, Kleidung etc. haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Durch Bereitstellung der Garderobenschränke werden keine Verwahrpflichten begründet. Dies gilt auch bei Beschädigungen von Sachen durch Dritte. Bei Verlust der Zugangsberechtigung sowie von Garderoben- schrankschlüsseln sind durch den Nutzer folgende Gebühren zu entrichten:
Verlust Zugangsberechtigung in der Skisport-HALLE: Nachzahlung beim Personal in Höhe des 1,5h Tickets
Verlust Garderobenschrankschlüssel: 20,00 Euro Zahlung beim Personal